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Lenk- und Ruhezeiten

Lenk- und Ruhezeiten

Die Lenk- und Ruhezeiten geben die Fahr- und Pausenzeiten für Fahrer an, die im beruflichen Kontext Straßengüter oder Personen befördern. Lenk- und Ruhezeiten gelten sowohl für LKW-Fahrer als auch für PKW-Fahrer. Genauer werden die Lenk- und Ruhezeiten in verschiedenen Verordnungen festgelegt. Diese Verordnungen gelten für Fahrer eines KFZ, das zu Güterbeförderung geeignet ist, einschließlich Anhänger über 3,5 Tonnen. Zudem für Fahrzeuge und Fahrer, die zur Personenbeförderung dienen und mehr als neun Personen befördern können.

Vorgaben für Lenk- und Ruhezeiten

Die Lenkzeit beschreibt die Zeit, innerhalb der der Fahrer das Fahrzeug bewegen darf. Wartet der Fahrer beispielsweise an einer Ampel oder steht im Stau, zählt dies nicht etwa zur Ruhezeit sondern gilt weiterhin als Lenkzeit. Vorgebeben ist eine Lenkzeit von maximal 4,5 Stunden ehe der Fahrer eine mindestens 45 minütige Pause einlegen muss. Innerhalb dieser Pause darf er keiner anderen arbeitstechnischen Tätigkeit nachgehen. Nach der Pause ist gemäß Artikel 7 EG 561/2006 festgelegt, dass der Fahrer sein Fahrzeug weitere 4,5 Stunden bewegen darf. Die sogenannte Tageslenkzeit beträgt maximal neun Stunden, zweimal wöchentlich sind zehn Stunden erlaubt. Seine Pause kann der Fahrer auch aufteilen, sodass er beispielsweise nach 1,5 Stunden Lenkzeit, seinem LKW und sich eine 15-minütige Pause gönnt. Nach weiteren drei Stunden Lenkzeit, ist eine 30- minütige Pause angesetzt. Insgesamt muss der Fahrer darauf achten, dass er pro Woche nicht mehr als 56 Stunden arbeitet. Die Wochenlenkzeit muss dabei auch die Höchstarbeitszeit pro Woche berücksichtigen, die im Arbeitsgesetz festgeschrieben ist.

Zu den Lenkzeiten kommen entsprechende Ruhezeiten. Denn die 45-minütige Pause, die der Fahrer während seiner Arbeitszeit einlegen muss, ist keinesfalls als Ruhezeit anzusehen. Die Ruhezeit beschreibt die Zeit, in der der Fahrer keinerlei Arbeit nachgeht oder sich in Arbeitsbereitschaft befindet. Lenk- und Ruhezeiten befolgen das gleiche Muster. Bei den Ruhezeiten existieren ebenfalls Vorgaben zu täglichen sowie wöchentlichen Ruhezeiten. Demnach muss der Fahrer eine tägliche Ruhezeit von elf Stunden einhalten, die innerhalb eines Rhythmus von 24 Stunden genommen werden müssen. Tages- und Nachtzeiten müssen dabei nicht zwingend berücksichtigt werden. Hinzu kommt eine wöchentliche Ruhezeit von mindestens 45 Stunden. Diese 45 Stunden muss der Fahrer am Stück nehmen und gelten sozusagen als Wochenende, die jedoch nicht zwingend am Wochenende genommen werden müssen. Vorgeschrieben ist die wöchentliche Ruhezeit nach sechs Mal 24 Stunden-Zeiten. Die Lenk- und Ruhezeiten betreffen sowohl die LKW-Fahrer als auch alle anderen Fahrzeuge, die zur Straßengüter- oder Personenbeförderung eingesetzt werden. Das bedeutet, dass bei einer Fahrzeugüberführung sowohl einachsige als auch fremdachsige Überführungsfahrer die Lenk- und Ruhezeiten befolgen müssen.

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