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Fahrzeug-Zulassungs­verordnung

Fahrzeug-Zulassungs­verordnung

Als Bundesverordnung bestimmt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung über die Zulassung von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. 2007 hat sie Teile der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sowie die Fahrzeugregisterverordnung abgelöst. Die FZV besteht aus sieben Abschnitten, die die Themen allgemeine Regelungen, Zulassungsverfahren, zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr, Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr, Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge, Fahrzeugregister sowie Durchführungs- und Schlussvorschriften behandeln.

Wichtige Paragraphen regeln die Vorschriften zur Zulassung von Fahrzeugen, wie die Notwendigkeit einer Zulassung, eines Versicherungsnachweises oder die Zuteilung von Kennzeichen. Welche Fahrzeuge Zulassungspflichtig sind, wird ebenso in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung bestimmt. Alle Fahrzeuge, die über 6 km/h schnell fahren sind demnach zulassungspflichtig, gleiches gilt auch für Anhänger. Zur Identifikation zählt zudem das Kennzeichen, dessen Anforderungen in der FZV in Paragraph 8 festgehalten sind. Darunter finden Sie neben dem Unterscheidungskennzeichen für den Verwaltungsbezirk, der Zahlenfolge und der Erkennungsnummer auch die Gestaltung sowie die Art der Anbringung. Für die Zulassung ebenfalls entscheidend ist der Nachweis über eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Dadurch ist nicht nur das Fahrzeug versichert, sondern auch die Zulassungsbehörde sichert sich durch die Verlangung einer Versicherung ab. Verstöße gegen etwaige Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung werden im Bußgeldkatalog festgehalten. Neben Bußgeldern kann bei einem erheblichen Verstoß auch ein Punkt in Flensburg dazukommen.

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