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KFZ-Kennzeichen

KFZ-Kennzeichen

Mit dem KFZ-Kennzeichen wird ein Kraftfahrzeug von der Zulassungsbehörde registriert. Durch die Buchstaben und Zahlenkombination auf dem Autokennzeichen kann das Fahrzeug dem entsprechenden Halter zugeordnet werden, was beispielsweise bei Verkehrsvergehen eine große Hilfe darstellt. Unter den verschiedenen Ländern auf der Welt sind Aufbau und Farben des Nummernschilds unterschiedlich genormt. Bei einem regulär privat zugelassenen deutschen Auto stehen vorne ein bis drei Buchstaben, mit dem das Fahrzeug einer bestimmten Stadt beziehungsweise dem Zulassungsbezirk zugeordnet wird. Anschließend folgen ein oder zwei Buchstaben und schließlich ein bis vier Zahlen. Jene Buchstaben und Zahlen können vom Fahrzeughalter für ein Wunschkennzeichen ausgesucht werden – sofern die gewünschte Kombination verfügbar ist – oder sie wird zufällig vergeben.

Der Sinn des KFZ-Kennzeichens liegt darin, das Fahrzeug dem Fahrzeughalter zuzuordnen. Dabei wird teilweise stark unterschieden. So gibt es spezielle Nummernschilder für Sonderfahrzeuge, Kraftfahrzeuge mit geringer Leistung, zeitlich begrenzte Autokennzeichen für Fahrzeugüberführungen und viele mehr. In Deutschland wird dabei stark darauf geachtet, dass ein KFZ-Kennzeichen einem einzelnen Fahrzeug zugeteilt ist und nicht, wie beispielsweise in der Schweiz, „vererbt“ werden kann. Gleichzeitig ist es natürlich möglich, das alte Kennzeichen beziehungsweise dessen Buchstaben- und Zahlenkombination auf das nächste Kennzeichen zu übertragen, wenn die Zulassung für das alte Fahrzeug ausläuft.

Durch die eindeutige Zuordnung des KFZ-Kennzeichens zum Fahrzeughalter ergeben sich mehrere Vorteile. Finanztechnisch kann genau definiert werden, wer für die KFZ-Steuern verantwortlich ist. Bei Straftaten oder ähnlichem kann das Kennzeichen geprüft und der Halter entsprechend für weitere Informationen gesucht werden. Dies kann sowohl bei Tatverdacht als auch bei Zeugenbefragungen nützlich sein. Außerdem wird auf Basis des Autokennzeichens der Halter kontaktiert, wenn das Fahrzeug bei einer Geschwindigkeitskontrolle erfasst wird.

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