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Fahrzeugschein

Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein dient jedem Fahrzeughalter als Nachweis, dass dieser der Besitzer des Kraftfahrzeuges ist. In Kombination mit dem Fahrzeugbrief bildet er die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2. In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist festgehalten, dass der Fahrzeugschein im Original beim Fahren immer mitzuführen ist. Daher ist er neben dem Führerschein das wichtigste Dokument im Straßenverkehr, vor allem wenn eine Verkehrskontrolle ansteht. Doch auch wenn ein Fahrzeug eines Familienangehörigen oder eines Bekannten ausgeliehen wird, ist der Fahrzeugschein immer mitzuführen, da dieser im Zweifel als Nachweis dient, dass das Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Das gilt ebenso bei einer Fahrzeugüberführung, wenn das Fahrzeug bereits anmeldet und eigenachsig von einem Fahrer überführt werden soll. Wer den Fahrzeugschein bei einer Kontrolle nicht vorzeigen kann, der muss mit einem Verwarngeld in Höhe von zehn Euro rechnen.

Sobald ein Kraftfahrzeug zulassungspflichtig oder kennzeichenpflichtig ist, muss ein Fahrzeugschein ausgestellt werden. Das gilt für LKW und PKW, sowie für Krafträder, Anhänger oder Traktoren. Kennzeichenpflichtige, aber zulassungsfreie Fahrzeuge benötigen ebenfalls einen Fahrzeugschein. Das sind unter anderem Leichtkrafträder, Arbeitsmaschinen oder Stapler. Ausgestellt wird er daher, wenn ein Fahrzeug an- oder umgemeldet wird. Das gilt auch, wenn ein Halterwechsel stattfindet.

Ein Fahrzeugschein gibt Auskunft über technische Daten, den Hersteller oder Veränderungen, die am Fahrzeug vorgenommen wurden. Er kann somit als Personalausweis oder Steckbrief für das Fahrzeug angesehen werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wurde so konzipiert, dass diese innerhalb der EU vom Aufbau und den Daten gleich ist. Daher finden sich sowohl nationale als auch europäische Zahlenschlüssel, damit die Beamten den Fahrzeugschein bei einer Verkehrskontrolle im Ausland beispielsweise lesen und überprüfen können.

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