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Konformitäts­bescheinigung

Konformitäts­bescheinigung

Die Konformitätsbescheinigung, abgekürzt auch CoC-Papiere, dienen in der EU dem Nachweis, dass ein Fahrzeug den Normen der europäischen Union entspricht. Das Certificate of Conformity ist in Deutschland unter dem Namen EG-Übereinstimmungsbescheinigung bekannt. Eingeführt wurden die CoC-Papiere 1996 zunächst für Autos. 2005 und 2010 folgte sie dann für Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge. Mit der Konformitätsbescheinigung kann nachgewiesen werden, dass ein Fahrzeug die notwendigen technischen Anforderungen sowie Umwelt- und Sicherheitsbestimmungen für die Nutzung innerhalb der EU erfüllt. Dementsprechend ist der Hersteller in der Pflicht, diesen Nachweis auszustellen, wenn das Fahrzeug eine gültige EU-Typengenehmigung besitzt. Darin enthalten sind alle technischen Merkmale und Daten des Fahrzeugs. Das sind Maße und Gewicht, Reifengröße, Verbrauch sowie detaillierte CO₂- und Schadstoffwerte. Einige der Angaben finden sich auch im Fahrzeugbrief oder dem Fahrzeugschein, jedoch enthalten diese weitaus weniger Daten über das Fahrzeugmodell. Die Angaben der CoC-Papiere sind vor allem für die Erstzulassung bei der Zulassungsstelle relevant. Zudem sind sie wichtig, wenn das Fahrzeug in oder aus einem EU-Land im- oder exportiert, in einem anderen EU-Land angemeldet oder der Fahrzeugschein nicht mehr aktuell ist und somit korrigiert werden soll.

Besitzt ein Fahrzeug keine Konformitätsbescheinigung, weil es beispielsweise außerhalb der EU hergestellt wurde, müssen andere Dokumente und Maßnahmen ergriffen werden, damit das Fahrzeug zugelassen werden kann. Zum einen kann der Hersteller oder ein anerkannter Sachverständiger die für die Zulassung relevanten Daten zusammenfassen. Die zweite Möglichkeit wäre, ein Gutachten nach §21 der Straßenverkehrszulassungsordnung erstellen zu lassen. Diese Einzelgenehmigung bestätigt die Voraussetzungen für eine Zulassung des Fahrzeugs und erteilt eine Betriebserlaubnis.

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