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Oldtimer

Oldtimer

Als Oldtimer werden im deutschen Sprachraum in der Regel Kraftfahrzeuge bezeichnet, die vor mindestens 30 Jahren erstmals im Straßenverkehr zum Einsatz kamen und noch heute, im Originalzustand oder nach Restauration, funktionieren können. Trotz der theoretischen Möglichkeit, den Oldtimer zu fahren, dient das Fahrzeug in erster Linie zu repräsentativen, spekulativen oder ideellen Zwecken. Aufgrund von Gesetzesänderungen sowie Feinstaubregelungen ist es in vielen Umweltzonen sogar verboten, die Oldtimer auf die Straße zu bringen.

Gleichzeitig werden für Oldtimer die typischen H-Kennzeichen angeboten, mit denen historische Fahrzeuge gekennzeichnet werden. Das H-Kennzeichen bestätigt, dass der Oldtimer vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde und noch im originalen beziehungsweise in einem zeitgenössischen Zustand ist. Lediglich Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffemissionen gelten bei der Veränderung des Fahrzeugs grundsätzlich als zulässig, sodass viele Oldtimer mit Katalysatoren versehen sind. Auf der anderen Seite sind alle Oldtimer mit H-Kennzeichen ohne Plakette in sämtlichen Umweltzonen Deutschlands zugelassen.

H-Kennzeichen: Ab wann lohnt es sich?

Grundsätzlich werden H-Kennzeichen ab einem Alter von mindestens 30 Jahren angeboten, sie müssen weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, gut erhalten sein und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen – so die Definition der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Auf diese Weise können Sie den Oldtimer für den regulären Straßenverkehr nutzen und ihn beispielsweise auf Sonntagsfahrten genießen. Wenn Sie dazu ein Alltagsfahrzeug benutzen, um zur Arbeit zu fahren, Kinder zu transportieren etc., können Sie bei vielen Versicherungen erhebliche Nachlässe in Anspruch nehmen, da der Oldtimer in diesen Fällen offenkundig nur selten genutzt wird.

Wenn Sie Ihren Oldtimer nur zu Sammlerzwecken nutzen und vielleicht auf einem Oldtimertreffen zur Schau stellen möchten, bieten sich außerdem 07-Wechselkennzeichen an. Diese sind in roter Farbe beschriftet, die Zulassung auf zwölf Monate beschränkt und ausschließlich für folgende Fälle zugelassen:

  • Probefahrten
  • Prüfungsfahrten durch Kfz-Sachverständige
  • Fahrzeugüberführungen
  • Fahrten zu Reparatur und Wartung
  • Fahrten zu Veranstaltungen, bei dem der Oldtimer im Fokus steht

CAR24 verfügt über große Erfahrung in der Überführung von Oldtimern, von der Sie ebenfalls profitieren können. Nutzen Sie im Vorfeld unseren Zulassungsdienst, um rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen und bringen Sie Ihren Oldtimer dank unserer Fahrzeugaufbereitung in den bestmöglichen Zustand.

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