Wiki

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Die Straßenverkehrsordnung betrifft jeden Verkehrsteilnehmer. Sei es Autofahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger, jeder unterliegt den Vorschriften der StVO. Eingeführt wurde die StVO in Deutschland Mitte der 1930er Jahre. Ihre Gültigkeit umfasst öffentliche Straßen, Plätze sowie Wege. Im Mittelpunkt der Straßenverkehrsordnung stehen die Sicherheit sowie ein rücksichtsvoller Umgang mit dem Straßenverkehr. Gesetzlich festgehalten gliedert sich die Verordnung in drei Teile. Neben dem Verhalten und den Verkehrsregeln, befasst sie sich zudem mit den Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie den Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften.

Der erste Teil bezieht sich auf Geschwindigkeits-, Abstands-, Vorfahrtsvorschriften sowie Vorschriften zur Benutzung von Fahrstreifen, Überholen, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Halten, Parken und dem Ein- sowie Aussteigen. Vordergründig soll damit erzielt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht durch das eigene Verhalten geschädigt oder gefährdet werden. Die gegenseitige Rücksichtnahme ist ein Gebot, an das sich jeder Verkehrsteilnehmer zu halten hat und das im §1 StVO festgehalten ist. Für die Einhaltung dieses Gebots sind unter anderem auch die Verkehrszeichen zuständig, die den Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr begegnen. In den Paragraphen 36 bis 43 werden die unterschiedlichen Weisungen und Zeichen näher erläutert. Der letzte Teil der Straßenverkehrsordnung setzt sich aus den Durchführungs-, Bußgeld- sowie Schlussvorschriften zusammen. Zuständigkeiten, Ausnahmegenehmigungen sowie Sondervorschriften sind dort geregelt. Sonderrechte und von der StVO nicht betroffen sind Organisationen wie die Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste oder auch die Müllabfuhr. Jedoch nur, solange diese hoheitliche Aufgaben zu erfüllen haben. Das bedeutet im Detail, dass diese Organisationen von sämtlichen Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten befreit sind, solange sie sich beispielsweise im Einsatz befinden und als Feuerwehr das Tempolimit überschreiten.

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Falschparker, Überholverbot, all diese Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen. Bei CAR24 kennen wir die Regeln und Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, sodass Ihr Fahrzeug bei einer eigenachsigen oder fremdachsigen Überführung wohlbehalten am Zielort ankommt.

DIREKT-ANFRAGE

WIR FÜR SIE - NUR EIN KLICK ENTFERNT

*Pflichtfelder

Car24.de

CAR24 GmbH
Falderbaumstraße 41
34123 Kassel
Tel: +49 (0) 561 / 50571-100
Fax: +49 (0) 561 / 50571-101
E-Mail: transfer@car24.de