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Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen

Wie der Name bereits verrät ist ein Saisonkennzeichen nur innerhalb eines selbstbestimmten Zeitraums im Jahr gültig. Das bedeutet, dass das Fahrzeug mit einem Saisonkennzeichen nur während dieses Zeitraumes bewegt werden darf. Ein Saisonkennzeichen ist dann sinnvoll, wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein Cabrio, Oldtimer oder Motorrad handelt, das im Winter nicht gefahren wird. In welchen Monaten das Fahrzeug zugelassen werden soll, hängt von der Präferenz des Halters ab. Dieser muss jedoch mindestens zwei und maximal elf Monate betragen. Ein Saisonkennzeichen für das Auto, Motorrad oder auch alle anderen Fahrzeuge, kann ganz normal bei der Zulassungsstelle beantragt werden. Neben den gängigen Unterlagen, wie Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein ist zudem die eVB-Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung inklusive Angabe des Saisonzeitraumes wichtig. Das Saisonkennzeichen vom Auto unterscheidet sich kaum von einem normalen Kfz-Kennzeichen. Man erkennt es an den beiden Zahlen, die am rechten Rand des Kennzeichens, neben der letzten Ziffer, übereinander stehen. Die obere Zahl kennzeichnet den Start des Zulassungszeitraumes, die untere das Ende.

Ein Saisonkennzeichen hat zum Vorteil, dass das Fahrzeug nicht jedes Jahr aufs Neue an- und abgemeldet werden muss. Ist der Zeitraum einmal festgelegt und das Kennzeichen ausgestellt, gilt dieses auch in den Folgejahren. Dabei beginnt der Zeitraum immer am ersten des Monats und endet am letzten Tag des Monats. Mit Ablauf des letzten Monats, verliert das Saisonkennzeichen seine Gültigkeit. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet das, dass das Auto oder Motorrad nicht mehr bewegt oder auf öffentlichem Grund geparkt werden darf. Mitunter können dann Bußgelder auf den Fahrzeughalter zukommen, die zwischen 40 und 50 Euro liegen. Ausgenommen davon sind Fahrten zum TÜV.

Ob sich ein Saisonkennzeichen für ein Auto, Motorrad, Oldtimer oder Wohnmobil lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Mit einem Saisonkennzeichen lassen sich durchaus einige Kosten sparen. Zum einen fällt die Kfz-Steuer geringer aus, da diese nur für den Zulassungszeitraum entrichtet werden muss. Gleiches gilt für die Versicherung, die ebenfalls lediglich anteilig bezahlt werden muss. In manchen Fällen kann es jedoch günstiger sein, wenn das Fahrzeug das ganze Jahr über angemeldet bleibt, abhängig auch von dem Zulassungszeitraum. Aber auch zusätzliche Kosten für einen externen Stellplatz können die Entscheidung beeinflussen. Hat der Halter nicht die Möglichkeit, das Fahrzeug während des Ruhezeitraums auf seinem privaten Grundstück unterzustellen, muss dafür ein externer Stellplatz oder eine Garage angemietet werden. Eine einfache Gegenrechnung hilft bei der Entscheidung für oder gegen ein Saisonkennzeichen.

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