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Umweltplakette

Umweltplakette

Mit Einführung der Umweltzonen wurde 2008 auch die Umweltplakette eingeführt. Das Ziel dieser Zonen ist es, die krebserregenden Luftschadstoffe in Städten zu bekämpfen sowie die Belastung für die Menschen zu verringern. Die Umweltplaketten oder auch Feinstaubplaketten sollen so dazu beitragen, dass weniger Verkehr im städtischen Raum fließt und die Umwelt durch die Abgase belastet. Als Grundlage für die Umweltplakette dient die 2006 veröffentlichte Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge. Städte, Kommunen und Gemeinden können eigenmächtig entscheiden, ob sie innerhalb ihrer Grenzen eine Umweltzone ausweisen wollen. Gekennzeichnet ist eine Umweltzone immer mit einem entsprechenden Verkehrsschild. Die Zufahrt zu dieser Zone ist dann nur mit einer Umweltplakette möglich. Dabei ist die Umweltplakette gut sichtbar von innen auf die Windschutzscheibe zu kleben. Auf der Umwelt- beziehungsweise Feinstaubplakette muss zwingend das Kennzeichen des Fahrzeugs vermerkt sein. Ändert sich das Kennzeichen oder die Schrift verblasst, muss diese ersetzt werden. Bei Zulassungsbehörden sowie technischen Überwaschungsvereinen können Sie die Umweltplakette kaufen. Diese Kosten zwischen fünf und 20 Euro und werden mit dem korrekten Kennzeichen bedruckt oder beschriftet. Ein eigenständiges Beschriften ist nicht erlaubt und kann zu hohen Strafen führen.

Es wird zwischen vier Schadstoffgruppen unterschieden. Schadstoffgruppe 1 besitzt keine Plakette. Für diese Fahrzeuge ist das Befahren einer Umweltzone verboten. Darunter fallen Dieselfahrzeuge der Euro-1-Norm sowie Benziner ohne geregelten Katalysator. Daneben werden rote, gelbe oder grüne Umweltplaketten ausgestellt. Welche Schadstoffgruppe das Fahrzeug hat, ist in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Dort befindet sich die Emissions-Schlüsselnummer, mit der die entsprechende Schadstoffgruppe ermittelt werden kann. Sowohl der Schadstoffgruppe 2, als auch der Schadstoffgruppe 3, also Fahrzeuge mit roter oder gelber Umweltplakette, ist das Befahren aller Umweltzonen untersagt. Mit der grünen Umweltplakette, die das Fahrzeug in die Schadstoffgruppe 4 einordnet, darf jede Umweltzone befahren werden. Wer also in eine Umweltzone fahren möchte, der braucht eine entsprechende Umweltplakette. Das gilt vor allem für KFZ, LKW und Busse, die nicht nur in Deutschland sondern auch im Ausland angemeldet sind. Ausgenommen von dieser Regelung sind beispielsweise Motorräder, Polizei, Feuerwehr und Militär sowie mobile Maschinen, Geräte und Oldtimer, die ein H-Zulassungskennzeichen führen. Wer allerdings in eine Umweltzone ohne gültige Plakette fährt, dem drohen Bußgelder in Höhe von 100 Euro.

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